für die Erbringung von Dienstleistungen von soq media GmbH, i.L., Vogesenstrasse 14, 79367 Weisweil, E-Mail: info@soq.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
Werbeplatzierzungen und gesponsorte Artikelbeiträge
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fette Beute (Stand 01/2025)
1. Allgemeines
Diese Bedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung zwischen der Fette Beute und dem Kunden.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn der Kunde in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der Fette Beute die vertraglich geschuldete Leistung ohne Vorbehalt annimmt. Eine Abweichung zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragspartner. Mündliche Neben- abreden sind ungültig. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge und Auftragserweiterungen des Kunden. Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unter-nehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichem Sondervermögen.
Änderungen dieser AGB teilt Fette Beute dem Auftraggeber schriftlich oder per Email mit. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber gegenüber Fette Beute nicht binnen eines Monats nach Erhalt der Änderungen schriftlich widerspricht.
2. Angebot / Vertragsabschluss / Termine
Angebote von Fette Beute erfolgen ausschließlich schriftlich und sind stets freibleibend.
Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen (auch Erklärungen per Fax oder Email, soweit mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen) Auftragsbestätigung von Fette Beute oder der Ausführung der Leistung von Seiten Fette Beute zustande. Nebenabreden, Zusagen und Zusicherungen bedürfen der Schriftform.
Fette Beute ist berechtigt, Teile der Leistung oder die gesamte Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
Vereinbarungen über eine verbindliche Leistungszeit müssen rechtzeitig erfolgen. Die rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen, technischen und inhaltlichen Fragen zwischen Fette Beute und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen insbesondere Freigaben erfüllt hat. Der Zeitplan zur Umsetzung des Auftrags erfolgt nach Absprache der Vertragspartner und wird entsprechend als solcher protokollarisch dokumentiert (übereinstimmende Emails werden als ausreichend erachtet). Diese Zeitpläne werden Bestandteil dieses Vertrages.
Sofern Fette Beute nicht rechtzeitig leisten kann, wird sie den Kunden umgehend informieren. Haben Fette Beute oder ihre Subunternehmer die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Kann Fette Beute auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch Fette Beute berechtigt, vom Vertrag teilweise oder ganz zurückzutreten.
Sollte Fette Beute mehr als 14 Tage in Lieferverzug geraten, muss der Kunde eine Nachfrist setzen, die mindestens weitere 14 Tage beträgt.
3. Leistungsänderungen
Änderungen und Ergänzungen der vereinbarten Leistungen kann der Kunde unter den folgenden Bedingungen verlangen:
4. Social Media Accounts und Social Media Plattformen
Wenn und soweit die Fette Beute oder von ihr beauftragte Dritte Social Media Accounts für den Kunden einrichten und/ oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der jeweiligen Platt- form ist der Kunde.
Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/ oder redaktionellen Betreuung der Social Media Accounts wird durch den konkreten Auftrag bestimmt. Insbesondere wird im Auftrag festgelegt, ob Fette Beute die Social Media Kommunikation für den Kunden eigenständig oder aber nur entsprechend im Auftrag geregelter Rücksprachen durchführen kann.
Erhält Fette Beute, vom Kunden Zugangsdaten für Social Media Accounts so verpflichtet sich Fette Beute diese vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Fette Beute ist weiter verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Kunden vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern.
Dem Kunden ist bewusst und er erkennt an, dass Fette Beute keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihr gegebenenfalls empfohlenen, aber von Dritten betriebenen, Social Media Plattformen hat und dass Fette Beute in Folge dessen keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe dieser Social Media Plattformen übernehmen kann.
5. Vergütung / Preise / Zahlungsbedingungen
Die Angebotspreise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
Mehraufwendungen, die bedingt durch unrichtige Angaben des Kunden, nicht termingerechter Freigaben des Kunden oder nicht termin- oder fachgerechter Vorleistungen des Kunden bzw. von ihm beauftragter Dritter sowie durch Änderungs- wünsche seitens des Kunden nach erfolgter Freigabe bzw. Teilabnahme entstehen, werden dem Kunden nach den aktuellen Vergütungssätzen von Fette Beute in Rechnung gestellt.
Fremdleistungen (z.B. Locationmieten, GEMA-Gebühren und Künstlersozialversicherungsabgaben etc.) aus Aufträgen, welche Fette Beute im Auftrag des Kunden auf eigene Rechnung erteilt, werden mit einem prozentualen Aufschlag von 15 Prozent zzgl. Umsatzsteuer weiterberechnet.
Fette Beute ist berechtigt – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen – dem Kunden nach der Auftragserteilung einen Abschlag in Höhe von 40 Prozent der Auftragssumme sowie weitere angemessene Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt in Rechnung zu stellen. Davon unberührt ist Fette Beute berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt, Anzahlungen werden nicht verzinst.
Bei Zahlungsverzug ist Fette Beute berechtigt, unbeschadet weiter- gehender Ansprüche, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen (§288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Außerdem ist Fette Beute berechtigt, nach vorheriger Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
6. Verzug / Rücktritt / Kündigung
Nimmt der Kunde die Leistung/Ware trotz Fertigstellungserklärung von Fette Beute ohne wichtigen Grund nicht ab, so wird Fette Beute nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann Fette Beute die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen sowie 30 Prozent des Wertes der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt Fette Beute vorbehalten. Entsprechendes gilt im Falle eines Rücktritts/ Kündigung seitens des Kunden ohne wichtigen Grund.
Im Falle der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
7. Abnahme
Im Falle der Vereinbarung einer Abnahme gelten die nachfolgenden Regelungen. Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung wie sie im Auftrag und/oder den Projektplänen und/oder sonstigen Leistungsbeschreibungen konkret beschrieben ist. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass Fette Beute dem Kunden alle Arbeitsergebnisse vollständig zur Verfügung stellt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt. Der Kunde hat unverzüglich mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen. Erkennt der Kunde keine Abnahmefähigkeit und schlägt die Abnahme insoweit fehl, so wird wie folgt verfahren:
8. Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen/Waren von Fette Beute zu prüfen und Mängel unverzüglich, spätestens aber 10 Tage nach Erhalt der Leistungen/Waren schriftlich per Telefax/ Email zu rügen. Die Mängelansprüche beschränken sich zunächst nach Ermessen von Fette Beute auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist und nach mindestens zwei Nachbesserungsversuchen fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ist eine Nachbesserung nachträglich nicht möglich und ist diese von Fette Beute nicht zu vertreten, kann der Kunde nur die Herabsetzung der Vergütung verlangen.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Änderungen an den Leistungen oder Reparaturen an den gelieferten Waren ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens Fette Beute durch den Kunden vorgenommen wurden.
9. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den gelieferten Waren/Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
10. Nutzungs- und Urheberrechte
Die Nutzungsrechte an allen von Fette Beute oder von ihr beauftragten Dritten erbrachten Arbeitsergebnissen – auch in elektronischer Form – verbleiben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich bei Fette Beute.
Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für das konkrete Projekt. Das Nutzungsrecht kann sachlich, zeitlich und örtlich beschränkt sowie als einfaches, nicht ausschließliches oder ausschließliches Nutzungsrecht ausgestaltet sein. Änderungen von Arbeitsergebnissen von Fette Beute dürfen nur durch Fette beute vorgenommen werden.
Die Nutzungsrechte im vereinbarten und beauftragten Umfang gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
Die Einräumung der Nutzungsrechte an den Leistungen Dritter an den Kunden ist auf den Umfang begrenzt, in dem diese durch Fette Beute im Auftrage des Kunden erworben werden. Sollte die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird Fette Beute den Kunden darauf hinweisen.
Der Kunde ist zur Nutzung der Arbeitsergebnisse nur für die nach dem Vertrag vereinbarten Zwecke berechtigt. In sich abgeschlossene Produktionen (Filmproduktion, Webdesign, Multimediaproduktion etc.) stellen Gesamtwerke dar, welche ohne entsprechende Vereinbarungen nicht in andere Produktionen integriert werden dürfen. Vervielfältigungen oder Änderungen (auch durch Dritte) sind nur nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung von Fette Beute zulässig.
Liefert der Kunde Fette Beute zur Umsetzung des Auftrags urheber- rechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Kunde Fette Beute über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Kunde überträgt Fette Beute hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Kunde steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechte. Sollten innerhalb eines Auftrages Videos, Bilder oder Grafiken mit Bildnissen von Personen (tatsächliche Abbildungen oder erkennbare Computeranimationen) erstellt werden, so wird im Auftrag bestimmt, welche Partei für die Einholung der Einwilligung der jeweils abgebildeten Person verantwortlich zeichnet und die dafür ggf. anfallenden Lizenzgebühren trägt.
Der Kunde verpflichtet sich, Fette Beute von allen etwaigen Schadens- ersatzansprüchen Dritter freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.
11. Mitwirkungspflichten
Der Kunde unterstützt Fette Beute bei allen Tätigkeiten, soweit seine Mitwirkung für die Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde übergibt Fette Beute jeweils rechtzeitig alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Produkte und Materialien in einem geeigneten Format und in entsprechender Menge und Qualität.
12. Haftung
Fette Beute haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Lieferungen und Leistungen von Dritten, die von Fette Beute im Auftrag des Kunden beauftragt wurden, wird keine Haftung übernommen; es sei denn, dass eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung von Fette Beute bei Auswahl und Überwachung der Dritten gegeben ist.
Fette Beute haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der von ihr im Rahmen des Vertrages geplanten und/oder realisierten Medien. Wünscht der Kunde eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch einen sachkundigen Dritten, so trägt er die hierfür entstehenden Kosten.
Davon unabhängig ist es allein Sache des Kunden, die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit zu tragen. Dieser stellt Fette Beute von allen eventuellen Ansprüchen frei.
Dem Kunden ist bewusst, dass die Social Media Dienste, über die zum Teil die Leistungen von Fette Beute erbracht werden (wie etwa das Community-Management einer Facebook-Seite), von Dritten betrieben werden und Fette Beute auf den Betrieb dieser Social Media Dienste keinen Einfluss nehmen und dem gemäß für deren Betrieb auch nicht haften kann.
Für termingerechte Ausführung haftet Fette Beute nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, nachgekommen ist.
Soweit Schäden durch Fette Beute nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung auf 10 Prozent der vereinbarten Vergütung, höchstens auf Euro 20.000, begrenzt; bei grober Fahrlässigkeit auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstanden sind, bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
Die vorstehenden Regelungen und Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Fette Beute.
13. Rechtskonformität
Ausdrücklich nicht Gegenstand der Beratung von Fette Beute ist die umfassende rechtliche Beratung oder Prüfung von Projekten auf Rechtskonformität. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Anmeldeprozesse, Datenerhebungen sowie Datenschutz- und Nutzungsbedingungen bei Web- und Social Media Kampagnen. Fette Beute empfiehlt ausdrücklich, sämtliche Projekte auf Rechtskonformität durch qualifizierte Rechtsberater prüfen zu lassen.
Fette Beute wird den Kunden auf für Fette Beute erkennbare rechtliche Risiken bezüglich des Inhalts und/oder Gestaltung geplanter Projekte hinweisen. Erachtet Fette Beute eine rechtliche Prüfung des Projekts durch einen qualifizierten Rechtsberater für erforderlich, so wird diese rechtliche Prüfung nach Abstimmung mit dem Kunden auf dessen Kosten durchgeführt. Besteht der Kunde entgegen dem Hinweis seitens Fette Beute auf eine Durchführung des Projekts ohne rechtliche Beratung, so haftet Fette Beute nicht für hieraus resultierende Konsequenzen. In diesem Fall stellt der Kunde Fette Beute von Ansprüchen Dritter frei.
14. Gerätemiete
Im Falle einer Gerätemiete sind vom Kunden entsprechende Sicherheiten zu hinterlegen, bzw. wird von Fette Beute eine Ver- sicherung abgeschlossen und dem Kunden weiterberechnet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Versicherungsschutz ausschließlich der Kunde zuständig ist. Schäden werden dem Kunden in der Höhe der Reparaturkosten, bzw. bei nötigem Neukauf der Neuwert angelastet.
15. Eigenwerbung
Fette Beute ist berechtigt, ihre Arbeitsergebnisse zum Zwecke der Dokumentation oder Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.
Fette Beute erhält das Recht nach Absprache mit dem Kunden dessen Namen sowie die Art des für ihn durchgeführten Projekts als Referenz in allen Marketingunterlagen zu erwähnen. Das gleiche Recht wird dem Kunden zugestanden.
16. Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig alle Informa- tionen, insbesondere inhaltliche, technische und wirtschaftliche Informationen sowie Absichten, Erfahrungen, Erkenntnisse, Konstruktionen und Unterlagen, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung erhalten, vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen, vor dem Zugriff Dritter zu schützen, nur für Zwecke im Rahmen des Vorhabens zu verwenden und nur an solche Mitarbeiter oder Dritte weiterzugeben, die zur Einhaltung der Vertraulichkeit verpflichtet sind, solange zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
Die Geheimhaltung gilt auch nach Abwicklung des Vertrages.
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Verschiedenes
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Kenzingen. Fette Beute ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht.